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Richtlinien für zyklische Symmetrie
Randbedingungen für zyklische Symmetrie werden in der Regel auf Flächen aufgebracht. Beim Erzeugen eines zyklisch symmetrischen Modells sollten Modellierungsobjekte, Lasten oder Randbedingungen nur mit Vorsicht auf Kurven aufgebracht werden, die an eine zyklisch eingeschränkte Kurve grenzen. Zyklisch symmetrische Berandungsgeometrie darf nur den Flächen von Volumina, Kurven von Flächen und Punkten von Kurven zugeordnet werden. Geometrie, die nicht explizit einer zyklisch symmetrischen Randbedingung zugeordnet ist, steht für das Zuweisen von Modellierungsobjekten weiterhin zur Verfügung.
Wenn Sie Lasten, Randbedingungen usw. auf den Umfang eines zyklisch eingespannten Modells aufbringen, müssen Sie die entsprechenden Auswirkungen der zyklischen Symmetrie kennen.
Auf eine Berandungskurve oder auf den Endpunkt einer Kurve aufgebrachte Lasten verhalten sich so, als wären sie gleichmäßig auf die mit der Last versehene Geometrie und auf die entsprechende Geometrie der anderen Berandung verteilt. Wenn Sie also eine Last von 50 N auf die Berandung einer Kurve aufbringen, verhält sich die Last so, als wären jeweils 25 N auf beide Berandungen der Kurve verteilt.
Wärmelasten verhalten sich entsprechend.
Wenn Sie strukturmechanische Randbedingungen auf eine Kurve aufbringen, so wirken diese durch die Rotationsverschiebung der kreisförmig-symmetrischen Randbedingung sowohl auf die eigentliche Geometrie als auch auf benachbarte Berandungsgeometrie.
Eine Randbedingung, welche die Verschiebung der x-Achse für eine parallel verlaufende Berandungskurve im aktuellen Koordinatensystem einschränkt, schränkt also effektiv den Drehfreiheitsgrad ein. Die entsprechende Geometrie auf der anderen Berandung ist wider Erwarten nicht hinsichtlich der x-Achse des aktuellen Koordinatensystems eingeschränkt, sondern nur hinsichtlich der radialen Verschiebung.
Dieses Verhalten zeigt sich bei Randbedingungen, die Konflikte bilden, weil sie von beiden Berandungen aus auf die dazugehörige Geometrie aufgebracht werden, sowie bei erzwungenen Verschiebungen.
Thermische Randbedingungen verhalten sich entsprechend.
Erzwungene Verschiebungen, die effektiv zu einer Verschiebung beider Berandungen einer zyklisch symmetrischen Randbedingung führen, sind nicht zulässig, weil durch sie die zyklische Symmetrie aufgehoben werden kann. So darf beispielsweise einer Fläche, die gemeinsame Berandungskurven mit beiden zyklisch symmetrischen Berandungsflächen besitzt, keine erzwungene Verschiebung zugewiesen werden. Erzwungene Verschiebungen sind jedoch grundsätzlich erlaubt, sofern sie diese Bedingung nicht verletzen.
Alle Randbedingungen, welche die Berandung der zyklischen Symmetrie berühren, müssen einem zylindrischen oder kugelförmigen Koordinatensystem zugeordnet sein, dessen Achse mit der zyklischen Symmetrieachse zusammenfällt.
Das Steifigkeitsverhalten des Modells muss genau berücksichtigt werden, wenn Balken, Schalen, Federn oder Massenelemente auf dem zyklisch symmetrischen Umfang verwendet werden sollen. Von einer solchen Modellierweise wird abgeraten.
Andere Randbedingungen können nicht dieselben Referenzen wie die zyklische Symmetrie-Randbedingung in einem Randbedingungssatz verwenden.
Pro Randbedingungssatz kann nur eine zyklische Symmetrie-Randbedingung erzeugt werden.
Für eine zyklische Symmetrie-Randbedingung und eine starre oder gewichtete Verbindung kann nicht dasselbe geometrische Element als Referenz verwendet werden.
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