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Nullwert-Toleranz nicht zulässig
Grundsätzlich stellt eine Nullwert-Toleranz eine für die Fertigung ungeeignete Bedingung dar und ist nicht zulässig.
Geometrische Toleranzen
Der für eine geometrische Toleranz angegebene Wert sollte grundsätzlich größer sein als null. Eine Nullwert-Toleranz ist ausnahmsweise für eine geometrische Toleranz (z.B. Position) zulässig, wenn auf diese die Materialanforderung Ⓜ oder Ⓛ für die Toleranzzone angewendet wurde. In diesem Fall werden die beiden Anforderungen Größe und geometrische Toleranz in eine einzelne Kollektivanforderung umgewandelt.
Um dieses Problem zu beheben, sollten Sie entweder die Toleranz auf einen Wert ungleich 0 festlegen oder im Falle einer geometrischen Nullwert-Toleranz die Materialanforderung Ⓜ oder Ⓛ für die Toleranzzone festlegen.
Bemaßungen
Für alle Bemaßungen muss mit einer der folgenden Methoden eine Toleranz festgelegt werden:
Ein Toleranzwert ungleich 0 (null) wird explizit für die Bemaßung angegeben (z.B. 12.6±0.1).
Die Toleranz wird durch Referenzierung einer Toleranztabelle angegeben (z.B. 12.6 A9).
Die Bemaßung wird ohne Toleranzeintragung angezeigt, aber ISO 2768 wird mit der Toleranzklasseneintragung f, m, c oder v (z.B. ISO 2768-mK) für allgemeine Linear- und Winkelbemaßungen referenziert.