Optionssätze zusammenführen
Um verschachtelte konfigurierbare Produkte zu unterstützen, steht in Windchill die Aktion Optionssätze zusammenführen zur Verfügung, mit der die Optionssätze von konfigurierbaren Produkten auf niedrigerer Ebene mit dem Optionssatz eines konfigurierbaren Produkts der obersten Ebene zusammengeführt werden können. Beim Zusammenführen wird die im Optionssatz auf niedrigerer Ebene definierte Reihenfolge für die Auswahlmöglichkeiten und Optionen beibehalten. Optionen aus dem Optionssatz auf niedrigerer Ebene werden hinter Optionen aus dem Optionssatz der obersten Ebene platziert.
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Die Möglichkeit, Optionssätze zusammenzuführen, ist eine Spezialfunktion, die einer separaten Lizenzberechtigung unterliegt.
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Weitere Informationen zu konfigurierbaren Produkten finden Sie unter
Konfigurierbare Produkte erstellen.
Zusammenführungsfunktion aktivieren
Verwenden Sie zum Aktivieren der Funktion eine der folgenden Methoden:
• Fügen Sie die angegebene Eigenschaft in der Datei site.xconf hinzu:
<Property name="ato.optionset.merge.delegate" targetFile="codebase/wt.properties" value="com.ptc.windchill.option.service.DefaultOptionSetMergeDelegate"/>
• Fügen Sie die angegebene Eigenschaft im Dienstprogramm "xconfmanager" hinzu, um die Datei site.xconf zu aktualisieren (empfohlene Methode):
xconfmanager –s ato.optionset.merge.delegate=com.ptc.windchill.option.service.DefaultOptionSetMergeDelegate -t "codebase/wt.properties"
Nachdem Sie die angegebene Eigenschaft hinzugefügt haben, stellen Sie sicher, dass Sie die Änderungen an der Eigenschaftendatei mit dem Dienstprogramm "xconfmanager" übertragen. Weitere Informationen zum Dienstprogramm "xconfmanager" finden Sie unter
Using the xconfmanager Utility.
Einschränkungen
• Konfigurierbare Produkte sollten nur eine Verschachtelungsebene verwenden.
• Nur lokale bedingte Regeln sollten für die Optionssätze definiert werden, die den konfigurierbaren Produkten auf niedrigerer Ebene zugewiesen sind.
• Teilen, Verwendungen und Vorkommen sollten nur erweiterte Ausdrücke zugewiesen werden.