Steuereigenschaften
In einem Prozess, einem Teil, einer Baugruppe oder einem System sind Steuereigenschaften alle Funktionen, geometrischen Eigenschaften oder Materialeigenschaften, die qualifiziert, gemessen oder mengenmäßig bestimmt werden können und für die Variations- oder Abweichungssteuerung notwendig ist.
Steuereigenschaften werden Prozessplanoperationen zum Zweck der Qualitätskontrolle zugeordnet.
Dazu gehört:
• Bei der erstmaligen Erstellung eines Äquivalenz-Links, übertragen von einem Upstream-Teil zu einem Downstream-Teil während der Stücklistenumwandlung
• Zuordnung zu Operationen
• Überprüfung anhand von Prozessplänen
• Anzeige in Arbeitsanweisungen